Artikel 4 KI-Verordnung erklärt: KI-Kompetenz im Betrieb

Artikel 4 ist der kürzeste Artikel der EU-KI-Verordnung (englisch: AI Act) – und der einzige, der fast jeden Betrieb betrifft. Er hat keine Anhänge, keine Risikoklassen und keinen Bußgeldkatalog, und genau deshalb wird er so unterschiedlich gelesen: von „gilt nicht für uns“ bis „wir brauchen sofort ein Zertifikat“. Beides stimmt nicht. Hier steht, was drinsteht, seit wann, für wen – und was ein Betrieb daraus macht.

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Was in Artikel 4 steht

Bis Juli 2026 lautete Artikel 4, leicht gekürzt:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, […] zu berücksichtigen sind.“

Seit Juli 2026 gilt die überarbeitete Fassung (Änderung durch den „Digital Omnibus“): Aus dem „Sicherstellen“ eines ausreichenden Maßes wurde das Fördern der KI-Kompetenz; die Verantwortung für Leitlinien und Förderprogramme liegt seither stärker bei den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Der Adressat ist derselbe geblieben: der Betrieb, der KI einsetzt. Amtlicher Text auf EUR-Lex →

KI-Kompetenz definiert die Verordnung in Artikel 3 Nr. 56 als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. In Alltagssprache: wissen, was die KI kann, was sie erfindet, was nicht hineingehört und wann man sie besser nicht einsetzt.

Seit wann er gilt – und für wen

Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Artikel 4 gehört zu den ersten Vorschriften, die anwendbar wurden: seit dem 2. Februar 2025 (Artikel 113). Er richtet sich an Anbieter – wer KI-Systeme entwickelt oder unter eigenem Namen auf den Markt bringt – und an Betreiber: wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

Betreiber ist damit auch der Metallbauer, dessen Büro Angebote mit ChatGPT umformuliert, der Steinmetz, der Copilot in Outlook nutzt, die Steuerkanzlei, die sich Auswertungen erklären lässt. Die Verordnung nennt ausdrücklich auch „andere Personen, die in ihrem Auftrag“ mit KI arbeiten – Auftragnehmer und Dienstleister. Wer im Betrieb keine KI nutzt, ist nicht gemeint; in vielen Betrieben ist der Kreis deutlich kleiner als die ganze Belegschaft.

Was Artikel 4 nicht vorschreibt

  1. Keine bestimmte Schulung. Weder Dauer noch Form noch Anbieter. Ein interner Vortrag kann reichen.
  2. Kein Niveau, keine Prüfung, kein Zertifikat. Es gibt keine amtliche Stelle, die ein „KI-Zertifikat“ vergibt, und keine Pflicht, eines zu haben.
  3. Keinen KI-Beauftragten. Anders als beim Datenschutz verlangt die Verordnung keine benannte Person.
  4. Keinen speziellen Bußgeldsatz für Artikel 4. Die Verordnung nennt für fehlende KI-Kompetenz keine feste Summe. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch (Artikel 99), wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung vorzusehen.

Was Artikel 4 verlangt, ist eine Bemühenspflicht mit Augenmaß: angemessen zu Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und dem Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird. Ein Betrieb mit fünf Büroleuten und ChatGPT braucht etwas anderes als ein Unternehmen, das KI in der Personalauswahl einsetzt.

Warum es trotzdem zählt

Weil die Frage nicht von der Aufsichtsbehörde kommt, sondern von anderen: von der Versicherung nach einem Datenschutzvorfall, vom Kunden im Lieferantenfragebogen, vom Auditor bei der ISO-Zertifizierung, vom Anwalt, wenn ein Mitarbeiter Kundendaten in ein Gratiskonto eingegeben hat. Datenschutz, Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung und Haftung haben sich durch die Lockerung nicht geändert. Wer dann belegen kann, was er getan hat, steht anders da als einer, der es nicht kann. Mehr dazu: Wozu ein KI-Kompetenznachweis? · Was die KI-Verordnung für Betriebe sonst noch regelt

Wie ein Betrieb Artikel 4 umsetzt

  1. Klären, wer mit KI arbeitet. Büro, Vertrieb, Arbeitsvorbereitung, Kalkulation, Geschäftsführung – und welche Werkzeuge. Das ist der Personenkreis, sonst niemand.
  2. Regeln aufstellen. Eine Seite: welche Werkzeuge erlaubt sind, was hinein darf, was nie, wer Ergebnisse prüft.
  3. Wissen vermitteln. Ein Vortrag oder Workshop, intern oder mit Trainer – was in eine KI-Kompetenz-Schulung gehört.
  4. Belegen. Eine Prüfung je Mitarbeiter, die dokumentiert, wer wann was gezeigt hat. Bei AI4Cert: 20 Fragen zum Grundwissen und drei Praxisaufgaben mit einer echten KI, rund eine Stunde. Nachweis als PDF mit Prüfnummer, zwölf Monate gültig; Sammelnachweis für den Betrieb; Siegel für die Website.
  5. Jährlich wiederholen. Die KI-Werkzeuge ändern sich, die Leute wechseln. Eine Erinnerung kommt von selbst.

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Häufige Fragen

Was steht in Artikel 4 der KI-Verordnung? Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen dafür sorgen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über KI-Kompetenz verfügen – angemessen zu Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und dem Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird. Seit der Überarbeitung im Juli 2026 heißt es „fördern“ statt „sicherstellen“.

Seit wann gilt Artikel 4 KI-Verordnung? Seit dem 2. Februar 2025 (Artikel 113). Die Verordnung selbst ist am 1. August 2024 in Kraft getreten; Artikel 4 gehört zu den ersten Vorschriften, die anwendbar wurden.

Für wen gilt Artikel 4? Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jeder, der ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt – also auch ein Handwerksbetrieb, dessen Büro mit ChatGPT oder Copilot arbeitet. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

Was bedeutet KI-Kompetenz laut Verordnung? Die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein (Artikel 3 Nr. 56). Im Alltag: wissen, was die KI kann, was sie erfindet, was nicht hineingehört und wann man sie nicht einsetzt.

Schreibt Artikel 4 eine Schulung oder ein Zertifikat vor? Nein. Weder eine bestimmte Schulung noch ein Niveau, ein Zertifikat oder eine Prüfung. Wie der Betrieb die Kompetenz seiner Leute fördert und dokumentiert, bleibt ihm überlassen.

Was droht, wenn ein Betrieb nichts tut? Für Artikel 4 nennt die KI-Verordnung keinen eigenen festen Bußgeldsatz. Dennoch können nationale Behörden bei Verstößen Maßnahmen vorsehen. Praktisch wird die Frage oft zunächst an anderer Stelle relevant: bei einem Datenschutzvorfall, im Lieferantenfragebogen, im Audit oder gegenüber der Versicherung. Dann zählt, ob der Betrieb belegen kann, was er getan hat.

Artikel 4 AI Act, Art. 4 KI-VO, EU AI Act Article 4 – ist das dasselbe? Ja. „AI Act“ ist der englische Name der Verordnung (EU) 2024/1689, „KI-VO“ die deutsche Kurzform. Gemeint ist immer derselbe Artikel.