Geprüfte Betriebe
Diese Betriebe haben ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Werkzeugen prüfen lassen und den Nachweis nach Artikel 4 KI-Verordnung dokumentiert. Der Eintrag erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Betriebs.
Eigenen Betrieb eintragen
Prüfung ablegen, Nachweis erhalten, Siegel auf der eigenen Website zeigen. Der Eintrag in dieses Verzeichnis ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
Nach der Anmeldung: Seite Mitarbeiter, Knopf „Siegel", dort das Häkchen „im Verzeichnis anzeigen".