Nutzungsbedingungen

Einführungsphase, Stand September 2026

1. Was AI4Cert ist

AI4Cert ist eine Online-Prüfung mit dokumentiertem Nachweis: Mitarbeiter eines Betriebs legen eine Prüfung zum Grundwissen (Teil A) und zur Praxis im Umgang mit KI (Teil B) ab; wer besteht, erhält einen Nachweis mit Prüfnummer, der Betrieb einen Sammelnachweis. Anbieter ist Datentechnik Schwab, Illschwang (siehe Impressum).

AI4Cert ist keine Behörde, keine Zertifizierungsstelle und keine Schulung. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung sieht vor, dass Betriebe die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter fördern; ein Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Der Nachweis ist ein Baustein der betrieblichen Umsetzung, nicht deren Erledigung. Er belegt ein Prüfungsergebnis zu einem Zeitpunkt, nichts darüber hinaus.

2. Anmeldung und Konto

Ein Betrieb wird von einer vertretungsberechtigten oder dazu beauftragten Person angemeldet. Diese Person wird Ansprechpartner des Betriebs, legt die Mitarbeiter an und sieht deren Prüfungsstand. Zugangsdaten sind persönlich und nicht weiterzugeben. Der Betrieb sorgt dafür, dass nur Personen eingetragen werden, die dem zugestimmt haben.

3. Einführungsphase und Kosten

Während der Einführungsphase ist die Nutzung kostenlos, mit einem Startkontingent an Prüfungen je Betrieb (die Zahl steht bei der Anmeldung). Weitere Prüfungen und die spätere Nutzung nach der Einführungsphase richten sich nach der dann gültigen Preisliste; es entstehen keine Kosten, ohne dass der Betrieb dem vorher zugestimmt hat. Der Anbieter kann die Einführungsphase jederzeit beenden; bereits ausgestellte Nachweise bleiben gültig.

4. Prüfung und Nachweis

Die Prüfung wird persönlich und ohne fremde Hilfe abgelegt. Im Praxisteil werden die Eingaben des Mitarbeiters an ein KI-Sprachmodell übergeben und von ihm bewertet; die Bewertung wird zweimal unabhängig durchgeführt. Gegen die Bewertung einer Praxisaufgabe kann der Mitarbeiter innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen; der Anbieter entscheidet. Ein Nachweis gilt zwölf Monate. Der Anbieter kann einen Nachweis widerrufen, wenn er erschlichen wurde oder die falsche Person geprüft hat; der Betrieb wird informiert.

5. Verfügbarkeit und Haftung

AI4Cert wird mit Sorgfalt betrieben, eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ob und wie ein Betrieb Artikel 4 der KI-Verordnung umsetzt, bleibt seine eigene Verantwortung; AI4Cert ersetzt keine rechtliche Beratung.

6. Daten

Welche Daten verarbeitet werden und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Daten seiner Mitarbeiter ist der Betrieb Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter; ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird auf Wunsch bereitgestellt.

7. Beendigung

Der Betrieb kann sein Konto jederzeit durch Nachricht an info@ai4cert.de beenden; ausgestellte Nachweise bleiben bis zum Ablauf prüfbar, soweit keine Löschung verlangt wird. Der Anbieter kann ein Konto bei Missbrauch sperren.

8. Änderungen, Recht

Diese Bedingungen werden angepasst, wenn sich Anwendung oder Rechtslage ändern; Betriebe werden per E-Mail informiert. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Amberg.

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