Kurz: Nein.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit 2. Februar 2025 für jeden Betrieb, der KI-Werkzeuge einsetzt – auch wenn es nur Copilot in Outlook ist. Seit der Überarbeitung im Juli 2026 steht dort bewusst fördern statt sicherstellen.
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Niveau, kein offizielles Zertifikat und keinen festen Bußgeldkatalog für fehlende Nachweise vor.
Was bleibt, ist die Sorgfaltspflicht. Die Frage kommt von Versicherung, Kunde, Auditor oder Datenschutzbeauftragtem:
„Wie haben Sie sichergestellt, dass Ihre Leute das können?“
Eine interne Richtlinie sagt, was gelten soll. Sie belegt nicht, ob es angekommen ist.
AI4Cert prüft zuerst: Teil A – 20 Fragen Grundwissen, Teil B – 3 Aufgaben aus der eigenen Arbeit an einer echten KI. Wer besteht, bekommt sofort einen Nachweis mit Prüfnummer. Wer nicht besteht, sieht genau, wo es fehlt, und kann sich gezielt schulen lassen. Ein zweiter Versuch ist im Preis enthalten.
Erst prüfen. Dann nur die Lücke schließen.
Wer die Lücke schließt, soll dafür einen Anbieter finden: Wir suchen Schulungspartner, die nach den öffentlichen Prüfgrundsätzen unterrichten – und Mitwirkende für eine DIN SPEC zum KI-Kompetenznachweis.